AZAV Zertifizierung

Wir sind zertifizierter Bildungsträger.

 

 

Ein Meilenstein für das ZUKUNFT BILDUNGSWERK. 

Wir freuen uns so sehr, verkünden zu dürfen, dass wir ab jetzt ein gemäß AZAV zertifizierter Träger für Maßnahmen der Arbeitsförderung sind. 
Somit haben wir einen ersten wichtigen Schritt gemacht, Menschen die Türen in die Arbeitswelt zu öffnen. 

 

Um die Chancen für eine erfolgreiche Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zu verbessern, setzt der Gesetzgeber auf zertifizierte Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur beruflichen Eingliederung. Die erfolgreiche Zertifizierung gilt dabei als Zulassung und ist somit unabdingbare Voraussetzung für eine Teilnahme am Markt für Arbeitsförderung, der unter die Regelungen des SGB III fällt. Wir haben diese Zulassung von Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III. Somit wurden wir für folgende Fachbereiche zugelassen:


01: Aktivierung und berufliche Eingliederung
3.Kap, 2. Abschn. SGBIII(§45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1,3 -5 d,i.V.m. §16 SGB II)

02: Private Arbeitsvermittler (§45 Absatz 4 Satz 3 Nr.2 SGB III )

03: Berufswahl und Berufsausbildung (3. Kap, 3. Abschn. SGB III)

04: Berufliche Weiterbildung (3.Kap.4.Abschn. SGB III)

 

Voraussetzung für die Zertifizierung sind unsere Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, personelle und fachliche Eignung, ein Qualitätsmanagementsystem sowie angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmer:innen. 

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