Integrationskurse

Sprache ist der Schlüssel zur Integration

 

Der Schlüssel, um an der Gesellschaft zu partizipieren, ist die Beherrschung der Sprache des jeweiligen Landes. Die deutsche Sprache ist für uns alle das Medium, mit dem wir uns verständigen. Ohne diesen Schlüssel können wir uns nicht mitteilen: wie wir uns fühlen, was wir brauchen, was uns gefällt oder nicht gefällt.

 

Damit das gemeinschaftliche Zusammenleben für Sie problemlos funktioniert, bieten wir daher Integrationskurse an. Dieser Integrationskurs setzt sich einerseits mit den Grundkenntnissen der deutschen Sprache zusammen und anderseits aus einem Orientierungskurs aus Geschichte, Rechte, Kultur, so dass Situationen im Alltag besser bewältigt werden können und das Verständnis für das Leben in Deutschland wächst. Ob die Teilnahme an einem Alphabetisierungskurs notwendig ist, wird im Einstufungsverfahren für die Integrationskurse getestet. 

 

 

Wer: Jeder Kurs umfasst maximal 15-20 Teilnehmer:innen.

Wo: Der Kurs findet vorerst nur in Gladbeck  statt. 

Wann: In Essen Steele planen wir einen Integrationskurs im November/Dezember 2023.

 

Hier geht es zur Anmeldung

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne unter integration@zukunft-bildungswerk.de: 

 

Bitte registriert Euch hier: Anmeldung  

 

 

Integrationskurs Deutsch

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Unser Flyer ist in den Sprachen Arabisch, Türkisch, Persisch, Kurdisch und Deutsch verfügbar.

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Integrationskurs Ukrainisch

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Integrationskurs Flyer Ukrainisch

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Integrationskurs Kurdisch

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Integrationskurs Flyer Kurdisch

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Integrationskurs Türkisch

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Verpflichtet zur Teilnahme sind laut BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge):

 

• neu zugewanderte Menschen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können bzw. die noch nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
 
• Ausländerinnen und Ausländer, die besonders integrationsbedürftig sind und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden
 
• Ausländerinnen und Ausländer, die Leistungen nach SGB II beziehen und von den Trägern der Grundsicherung zur Teilnahme aufgefordert werden
 
• Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG können durch die Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu einem Integrationskurs verpflichtet werden
 
• Seit dem 01.08.2019: arbeitsmarktnahe Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind (können durch die Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu einem Integrationskurs verpflichtet werden).
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